Einige bei uns angebotenen Kurse sind im Rahmen der
Primärprävention nach § 20 Sozialgesetzbuch rückerstattungsfähig.

Gesundheitsvorsorge ist wichtig und äußerst sinnvoll. Deshalb erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel den größten Teil der Kursgebühr.
Die Höhe des Betrages und die Anzahl der erstattungsfähigen Kurse pro Jahr ist dabei unterschiedlich und von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Teilnahme an 80% der Kurseinheiten.

Folgende Kurse werden von der Krankenkasse bezuschusst.

Entspannung:

  • Entspannungstraining -PMR
  • Entspannungstraining Taiji

Muskel-, Skeletsystem:

  • Aufrichtung und Entlastung der Wirbelsäule
  • Neue Rückenschule-Neue aktive Wege
  • Prävention von Brustkrebs-Ein Bewegungsprogramm mit dem Schwerpunkt: Ganzkörpertraining

Ausdauer

  • Bewegung und Sport zur Vorbeugung von Diabetes melitus Typ 2-Ein Ausdauerprogramm zur Förderung der Herz-Kreislauffunktion Schwerpunkt Walking
  • Medical Nordic Walking in der Prävention